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Gesundheitsthemen
Reisemedizin
Damit genügend Zeit für notwendige Impfungen bleibt, machen Sie bitte rechtzeitig einen Termin bei uns aus, spätestens 4–6 Wochen vor Reisebeginn. Ihren Impfausweis sollten Sie zum Termin mitbringen.
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Kostenerstattung von Reise-Impfungen
- bestimmte Impfungen zum Schutz vor Krankheiten und andere Erstattungen sind sogenannte freiwillige Satzungsleistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht erstatten müssen. Viele Kassen tun dies dennoch. Wenn Ihre Krankenkasse etwas nicht erstattet, empfehlen wir Ihnen, dennoch nachzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kosten zu übernehmen. Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine „Einzelfallentscheidung“ treffen.
- Nehmen Sie persönlich oder telefonisch Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, wenn vorhanden, bei der Geschäftsstelle vor Ort.
- Wenn die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse abgelehnt wird, dann schreiben Sie bitte Ihrer Krankenkasse, dazu können Sie gerne das Musterschreiben verwende.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, dann schreiben Sie an die Hauptverwaltung Ihrer Krankenkasse
- In jedem Fall nach erfolgter Impfung die Quittungen / Belege aufbewahren, auch wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zunächst abgelehnt wird.
Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme endgültig ablehnt, sollten Sie dennoch die medizinisch notwendigen Impfungen / Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen, denn es geht um die Gesundheit von Ihnen und Ihren Kindern.